Regulierung
Verbriefung und Nachhaltigkeit
Braucht die Verbriefung ein eigenständiges nachhaltiges Verbriefungsrahmenwerk?
Die EBA hat im März 2022 ihre Einschätzung zur Errichtung eines eigenständigen nachhaltigen Verbriefungsrahmenwerkes abgegeben. Die EBA kam dabei zunächst zu dem Ergebnis, dass im Sinne einer einheitlichen Umsetzung für alle Kapitalmarktsegmente auch für Verbriefungen der Use-of-Proceeds Ansatz beim Emittenten maßgeblich sein sollte, zumal für einen Asset-basierten Ansatz noch zu wenig nachhaltige Forderungen existieren. Ein eigenständiges Nachhaltigkeits-Regelwerk für Verbriefungen käme somit noch zu früh. Vielmehr sollten die Regelungen für Verbriefungen im Einklang mit dem Europäischen Green Bond Standard stehen. Weiterhin hat die EBA am 2. Mai 2022 einen ersten Entwurf des RTS für die Nachhaltigkeits-Berichtserstattung von STS-Verbriefungen im Rahmen einer Konsultation veröffentlicht.
Die Konsultation legt den Fokus auf die Themen
- Anforderungen an Originatoren hinsichtlich verlässlicher und vergleichbarer ESG-Daten
- Von Originatoren zu berücksichtigende ESG-Daten in Bezug auf Nachhaltigkeitsstrategien und Underlyings für die Erstellung ihrer Offenlegung hinsichtlich nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen (principal adverse impact)
- Kohärenz mit der Offenlegungs-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR)
Im Mai 2023 haben die europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) unter Federführung der EBA ihre Position aus 2022 weiterentwickelt und den finalen RTS zur Berichterstattung von Nachhaltigkeitskriterien bei Verbriefungen an die Europäische Kommission gesendet. Mit einer Verabschiedung ist im 3. Quartal 2023 zu rechnen. Der Fokus liegt auf dem Reporting von negativen Auswirkungen finanzierter Gegenstände (Fokus auf Autos und Immobilien), den sogenannten Principal Adverse Impact Indikatoren (PAI).
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